4. 4.1. Mit Berufung beantragt die Privatklägerin hinsichtlich Anklageziffer 2 einen zusätzlichen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB (Gebrauch). Die Beschuldigte konnte dazu ausführlich Stellung nehmen (Eingabe der Beschuldigten vom 10. November 2023; Eingabe der Beschuldigten vom 8. Januar 2024), weshalb ihr das rechtliche Gehör ohne Weiteres gewährt wurde.