8. Die Strafklägerin trägt ihre Kosten selber. 9. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber. 2.2. Gegen dieses ihr am 14. Juni 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Privatklägerin am 20. Juni 2023 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 22. September 2023 zugestellt. 2.3. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 11. Oktober 2023 beantragte die Privatklägerin die zusätzliche Verurteilung der Beschuldigten wegen mehrfacher Urkundenfälschung. 2.4. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verzichtete mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären.