Sie verurteilte die Beschuldigte dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 800.00, Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage. 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 fristgerecht Einsprache. 1.3. Nach durchgeführter Einvernahme der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hielt diese am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Brugg und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift.