Im irrigen Glauben, die Beschuldigte habe die Mehrfahrtenkarte entwertet, konnte die Beschuldigte an unbekannten Zeitpunkten mehrere Male in den Zonen […] die öffentlichen Verkehrsmittel benützen, ohne für die Fahrten zu bezahlen. Indem die Beschuldigte die verschiedenen Felder der Mehrfahrtenkarte mit der Laufnummer aaa überklebte und mehrfach benutzte, wurde die SBB AG wissentlich und willentlich am Vermögen geschädigt. -3-