Die Beschuldigte wies am 11.02.2022 im Zug von S._____ nach T._____ bei einer Billettkontrolle die mit Klebstreifen manipulierte Mehrfahrtenkarte mit der Laufnummer aaa vor. Dadurch täuschte sie gegenüber der SBB AG, […], wissentlich und willentlich vor, das zweite Feld der Mehrfahrtenkarte entwertet und für die Fahrt bezahlt zu haben. Die Beschuldigte baute darauf, dass der Zugkontrolleur nicht bemerken würde, dass das entwertete Feld mit einem Klebstreifen überdeckt worden war, so dass sie nach der Fahrt den Klebestreifen entfernen und das Feld hätte wiederverwenden können.