nach T._____ war die Entwerter-Stempelung mit Datum vom 11.02.2022 auf dem Klebstreifen ausgeführt worden. Die Beschuldigte überklebte wissentlich und willentlich auf der Mehrfahrtenkarte drei Felder und korrigierte die Führungsecke, in der Absicht, diese mehrfach entwerten zu können und sich dadurch einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu verschaffen. 2. Mehrfacher, z. T. versuchter, geringfügiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 172ter StGB)