Die Beschuldigte fälschte an einem unbekannten Zeitpunkt, an einem unbekannten Ort, aber aller Wahrscheinlichkeit nach an ihrem Wohnort, Q-Weg in R._____, zum Nachteil der SBB AG, […], eine Mehrfahrtkarte "Z-Pass A-Welle - ZVV", Laufnummer aaa, gültig für die Zonen […]. Die Mehrfahrtenkarte berechtigt zu sechs Fahrten und weist einen Wert von CHF 57.00 und eine Gültigkeit bis 26.08.2023 auf. Die Überprüfung der Karte ergab, dass das zweite Feld (von unten) mit einem Klebstreifen überklebt wurde.