Gegenstand Mehrfache Urkundenfälschung, mehrfacher, z. T. versuchter, geringfügiger Betrug -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 10. Oktober 2022 folgenden Strafbefehl gegen die Beschuldigte: 1. Mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) Der Beschuldigte [recte: die Beschuldigte] hat in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an anderen Rechten zu schädigen oder sich selbst oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde gefälscht oder verfälscht.