Der Beschuldigte wird in Bezug auf die künftigen, adäquat-kausalen Schadenersatzforderungen des Privatklägers F._____ dem Grundsatz nach schadenersatzpflichtig erklärt. 5.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger K._____ Schadenersatz von Fr. 5'507.30 nebst Zins zu 5 % seit 12. Februar 2022 und eine Genugtuung von Fr. 10'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 12. Februar 2022 zu bezahlen. Der Beschuldigte wird in Bezug auf die künftigen, adäquat-kausalen Schadenersatzforderungen des Privatklägers K._____ dem Grundsatz nach schadenersatzpflichtig erklärt.