Justizvollzugsanstalt Lenzburg, sowie weitere Besprechungen mit dem Beschuldigten entschädigt werden, ein Aufwand von 2 Stunden als angemessen. Die geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung von 6 Stunden erweist sich unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der Verhandlung von 5.33 Stunden, einer kurzen Nachbesprechung mit dem Beschuldigten sowie der kurzen Hin- und Rückfahrt, als angemessen. Schliesslich macht der amtliche Verteidiger für das Studium des vorliegenden Urteils und eine Nachbesprechung mit dem Beschuldigten einen Aufwand von 6 Stunden geltend. Auch dieser Aufwand erweist sich als deutlich überhöht.