Berufungsverhandlung – einen Aufwand von 76.6 Stunden à Fr. 220.00 und von 54.78 Stunden à Fr. 250.00, d.h. insgesamt Fr. 37'005.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), geltend. Dieser Aufwand erweist sich auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache aufgrund der sich im Berufungsverfahren noch stellenden Fragen sowohl insgesamt als auch in den einzelnen Positionen als krass überhöht und ist zu kürzen. Der amtliche Verteidiger macht für das Aktenstudium inkl. der Lektüre des begründeten vorinstanzlichen Urteils einen Aufwand von insgesamt 66 Stunden geltend. Dies erweist sich als massiv überhöht. Zwar ist dem amtlichen Verteidiger zuzugestehen, dass er erst nach Eröffnung des