__ eine Verteidigungsstrategie zurechtzulegen, für das Obergericht – im Einklang mit dem Gutachten – ausgeschlossen, dass seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Tatzeitpunkt vollständig ausgeschlossen war. Das gesamte Verhalten des Beschuldigten zeigt deutlich auf, dass gerade keine Koordinationsstörung oder -schwäche, Orientierungslosigkeit oder gar Bewusstlosigkeit beim Beschuldigten vorgelegen hat, wie dies jedoch im Falle eines durch Schlafmittel verursachten Zustandes der Schuldunfähigkeit zu erwarten wäre (vgl. hierzu Beilage 1 zur Berufungsbegründung S. 537).