So hat er sich am Vortag der Tat, nachdem A._____ ihm zu verstehen gegeben hatte, an diesem Tag keine Zeit für ihn zu haben, mit seinem Personenwagen zum Wohnort von A._____ begeben und nachdem er dort gesehen hat, wie sie in das Fahrzeug von C._____ eingestiegen und mit diesem davongefahren ist, die Verfolgung der beiden aufgenommen und während dieser Nachfahrt Aufnahmen des Fahrzeugs von C._____ erstellt. Noch am selben Abend hat der Beschuldigte einerseits mit einer Autoindex-Abfrage und andererseits mittels eines Anrufs bei einem Arbeitskollegen versucht, die Identität des Halters des verfolgten Fahrzeugs ausfindig zu machen.