offensichtlich überraschten C._____ eingestochen. Sodann hat er A._____ die zwei Nachrichten «Ich auch…» und «Mit gefühlen spiehlirt man nicht» gesendet, bevor er mit dem Mobiltelefon von C._____ einen Notruf abgesetzt und diesen sogleich als Fehlalarm deklariert hat. Danach hat der Beschuldigte vom blutverschmierten Führerausweis von C._____ eine Aufnahme gemacht, bevor er A._____ mittels Videoanruf kontaktiert, dieser den am Boden liegenden und wohl bereits verstorbenen C._____ gezeigt und dabei zu ihr gesagt hat: «Schau, nicht Spielen mit der Liebe» und «Schau, dein Hund ist tot!» (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7).