kurze Zeit vor der Tatbegehung weitere Tabletten des Schlafmittels «Zoldorm» in erheblicher Anzahl eingenommen hat. Der Beschuldigte selbst hat betreffend die Wirkung von «Zoldorm» denn auch angegeben, dass dieses in den zwei bis zweieinhalb Jahren vor der Tat, bei einer Einnahme von einer halben bis hin zu zwei Tabletten, jeweils die erwartete Wirkung erbracht habe und er deshalb grundsätzlich innert zehn bis 15 Minuten nach der Einnahme habe einschlafen können. Bei der Einnahme von mehreren Tabletten habe er schneller einschlafen und entsprechend länger schlafen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 20 f.).