Nach eigenen Angaben hatte er in den vorangehenden 2 ½ Jahren am nächsten Morgen nie ein auf das Schlafmittel zurückführendes Problem. Vielmehr war es ihm – obwohl er sich nach eigenen Angaben nicht immer an die Dossierungsvorgaben gehalten hatte – jeweils ohne Weiteres möglich, am nächsten Morgen zur Arbeit zu fahren und seiner Arbeit nachzugehen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17). Auch hat er nach der Einnahme von «Zoldorm» nie für ihn völlig atypische Handlungen vollzogen, an die er sich im Nachhinein nicht erinnern konnte.