1629 ff.) sei insgesamt 18-mal, dabei mehrheitlich tiefreichend, mit einem Messer in den Hals, den Nacken, den Rumpf sowie die Extremitäten von C._____ eingestochen worden, was zum Todeseintritt durch Verbluten geführt habe. Die Tatsache, dass auch harte Strukturen wie die Rippen durchstossen worden seien, belege eine wuchtige Stichführung. Die meisten Verletzungen seien beim Hals sowie auf der Rumpfvorderseite feststellbar, weshalb von gezielten Stichen gegen Regionen mit lebenswichtigen Organen auszugehen sei. Dass einige Stichverletzungen eine geringe Blutungsreaktion aufgewiesen hätten, zeige, dass nach dem Setzen der tödlichen Verletzung noch weitere Stiche ausgeführt worden seien.