Er hat bei der Durchsetzung seiner eigenen Absichten eine aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens an den Tag gelegt. Er war offensichtlich ohne Weiteres bereit, C._____ dessen Daseinsberechtigung abzusprechen. Das Verhalten des Beschuldigten ist in keiner Weise nachvollziehbar und steht in einem besonders krassen Missverhältnis zum Anlass der Tat. In das Gesamtbild passt im Übrigen auch das Nachtatverhalten des Beschuldigten. So hat er sich nach der Tötung von C._____ selber Verletzungen zugefügt und Letztgenanntem das Messer der Marke «IKEA», mit welchem der Beschuldigte sich selber verletzt hat, in die Hand gelegt. Dies, um einen Angriff durch C.___