gezeigt hat, wie C._____ am Boden gelegen hat. Weiter habe der Beschuldigte A._____ während des Videoanrufs gesagt: «Schau, lieber nicht mit der Liebe spielen» (UA act. 1950 f.; 2007; 2150; 2150). Auch die durch den Beschuldigten an A._____ um 8.33 Uhr versendete Textnachricht «Mit gefühlen spiehlirt man nicht» (UA act. 1713) führt vor Augen, dass sich der Beschuldigte dafür rächen wollte, dass A._____ mit seinen Gefühlen gespielt hatte, indem sie parallel zwei Beziehungen zu zwei Männern führte. Damit handelte der Beschuldigte aus egoistischen Motiven. Er hat bei der Durchsetzung seiner eigenen Absichten eine aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens an den Tag gelegt.