keine Zeit für ihn zu haben, weil sie mit jemand anderem zusammen war (UA act. 1698; 1947 f.), tatsächlich gekränkt wurde, ergibt sich sodann aus der durch ihn am Tattag um 7.39 Uhr und somit kurz vor der Tatbegehung an A._____ versendeten Nachricht: «Magst du es mir wehzumachen Süsse?» (UA act. 1713). Die im Anschluss daran durch den Beschuldigten an A._____ versendete Textnachricht «Ich auch…» lässt darauf schliessen, dass sich der Beschuldigte mit der Eliminierung von C._____ auch dafür rächen wollte, dass A._____ nebenbei eine zweite Beziehung führte. Nichts anderes ergibt sich aus der Tatsache, dass der Beschuldigte A._____ im Rahmen des unmittelbar nach der Tötung von C.__