Dies mitansehen zu müssen, habe ihn belastet sowie verletzt und er sei deshalb eifersüchtig gewesen (UA act. 647). A._____ bestätigte, dass der Beschuldigte grundsätzlich eifersüchtig gewesen sei (UA act. 2003). Er habe ihr in der Vergangenheit jeweils zu spüren gegeben, dass sie ihm gehöre, wenn er unzufrieden gewesen sei. Er sei besitzergreifend gewesen und habe gewollt, dass sie sich von C._____ trenne (UA act. 2112; 1944). Dass der Beschuldigte durch das Verhalten von A._____, als sie ihn am Vortag der Tat abwies und ihm zu verstehen gab, keine Zeit für ihn zu haben, weil sie mit jemand anderem zusammen war (UA act.