__ wusste. So gab der Beschuldigte an, er habe gewusst, dass A._____ einen anderen Mann gehabt habe, welcher sie finanziell unterstützt habe und verheiratet gewesen sei. Dies habe er gewusst, weil A._____ es ihm mitgeteilt habe (UA act. 2183; SA act. 162; 164; 183; Protokoll Berufungsverhandlung S. 14 ff.). Auch A._____ gab an, sie habe dem Beschuldigten bereits ungefähr ein Jahr vor der Tat gesagt, dass sie jemanden habe, der sich um sie sorge. Sie habe ihm weiter mitgeteilt, dass dies der Grund sei, weshalb sie mit dem Beschuldigten nicht überall hingehen könne. Der Beschuldigte habe den Namen von C._____ zwar nicht gekannt, jedoch habe A._____ ihm gesagt, dass C.___