und sich gleichzeitig an A._____ für den ihm zugefügten seelischen Schmerz zu rächen. So lassen die vom Beschuldigten im Laufe des Verfahrens getätigten Aussagen und der äussere Ablauf der Tatausführung jedenfalls keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte aus niedrigen Beweggründen wie verletzter Ehre, Eifersucht und Rache gehandelt hat. So hat er C._____ getötet, weil er nicht ertragen konnte, dass A._____, nebst der Beziehung zum Beschuldigten, ebenfalls mit C._____ eine weitere sexuelle und amouröse Beziehung führte. Es ist erstellt, dass der Beschuldigte von der Beziehung zwischen A._____ und C._____ wusste.