Für das Obergericht ist damit erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte sich am Morgen des 12. Februar 2022 mit einem Fleischmesser der Marke «Jamie Oliver» zur Wohnung von A._____ an der V-Strasse in W._____ begeben, sich mit der Zuhilfenahme eines Steins über die gläserne Terrassentüre gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft und in dieser den überraschten C._____ mittels 18 Stichen mit dem Messer der Marke «Jamie Oliver» getötet hat.