Die vorgenannten Anträge der Privatklägerin A._____ sind abzuweisen. A._____ hat sich als Privatklägerin und somit als Partei konstituiert. Das Rubrum hat u.a. die vollständigen Personalien der Parteien zu enthalten, wozu die aktuelle Adresse gehört (vgl. Art. 81 Abs. 2 lit. c StPO). Dies gilt erst recht, wenn – wie vorliegend – Leistung von Schadenersatz und Genugtuung an die Privatklägerin verlangt wird. Gemäss Art.