2. Mit Urteil vom 19. April 2023 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten vom Vorwurf der Drohung frei und des Mordes gemäss Art. 112 StGB, der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB und des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB schuldig. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und ordnete gestützt auf Art. 67b StGB für die Dauer von 5 Jahren ein Kontaktverbot zu A._____ an. Es entschied weiter über die beschlagnahmten Gegenstände und verpflichtete den Beschuldigten zur Zahlung von Schadenersatz und Genugtuungen.