1. Am 27. Januar 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen Mordes gemäss Art. 112 StGB, Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB, Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB und Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 2'700.00, Probezeit 2 Jahre.