Gegenstand Raub, versuchte Erpressung, mehrfache Drohung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Die amtliche Verteidigerin hat mit Eingabe vom 27. Oktober 2023 aus «Diligenzgründen» die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 5. Juli 2023 erklärt. Die amtliche Verteidigerin hat ausgeführt, dass es nach Zustellung des Dispositivs nicht möglich gewesen sei, mit dem Beschuldigten Kontakt (Post, E-Mail, Telefon) aufzunehmen.