zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 125.00, d.h. Fr. 22'500.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4. Die Zivilklage des Privatklägers A._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten zu 2/5 mit Fr. 2'000.00 sowie dem Privatkläger A._____ zu 1/5 mit Fr. 1'000.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Der auf den Privatkläger A._____ entfallende Anteil von Fr. 1'000.00 wird mit der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet.