1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - der versuchten sexuellen Nötigung; - der mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind zum Nachteil von A._____ [Anklageziffer 2.1]. 2. Der Beschuldigte ist der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] zum Nachteil von D._____ [Anklageziffer 2.2] schuldig. 3. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 und 4 StGB, Art. 44 StGB und Art. 106 StGB