Der geltend gemachte Aufwand von 1.66 Stunden betreffend rechtliche Abklärungen (25 Minuten aus Aufwand vom 2. Juli 2024; 15 Minuten aus Aufwand vom 2. August 2024 1. Teil; 45 Minuten vom 2. August 2024 2. Teil; 5 Minuten aus Aufwand vom 9. August 2024 2. Teil; 10 Minuten aus Aufwand vom 14. August 2024 11. Teil) ist nur bei aussergewöhnlichen Rechtsfragen zu entschädigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_694/2013 vom 9. September 2013 E. 2). Dass solche vorliegen würden, wurde weder geltend gemacht noch wäre dies ohne weiteres ersichtlich. Darunter fällt auch fachlicher Austausch mit Anwaltskollegen.