Beim blossen Berühren des Penis (ohne Manipulation desselben) handelt es sich – ohne dies zu bagatellisieren – um eine vergleichsweise leichtere Form sexueller Handlungen mit einem Kind. Der Altersunterschied zwischen dem Beschuldigten und D._____ übersteigt mit rund 10 Jahren die Grenze von drei Jahren Altersunterschied, unterhalb dessen sexuelle Handlungen mit Kindern nicht strafbar sind (Art. 187 Ziff. 2 StGB), nicht nur knapp, sondern um ein Mehrfaches. Ob und inwiefern sich die Gefährdung der ungestörten psychisch-emotionalen und sexuellen Entwicklung von D.___