2.4.7. Zusammenfassend drängen sich zwar Sekundäreinflüsse sowie autound/oder fremdsuggestive Prozesse als wahrscheinlich auf. Allerdings liegen neben den sich zum Kerngeschehen als konstant sowie schlüssig erweisenden Aussagen von D._____ (im Erwachsenenalter) die insoweit übereinstimmenden Aussagen von F._____ sowie vom Beschuldigten selber vor. Ergänzend dazu passen die Aussagen des Vaters H._____ sowie von E._____ sowie das Verhalten der Beteiligten im Nachgang und weitere Umstände wie die «Aussprache» sowie die Überlegung einer Strafanzeige.