__ gegangen sei. Denn sie führte dazu weiter aus, dass es ähnlich gewesen sei wie ein paar Tage zuvor, als der Beschuldigte bei ihr im Bett übernachtet habe. Auch damals sei sie erwacht, wobei sie gedacht habe, der Beschuldigte würde sich «eins runterholen» (UA act. 216). Im Gegenteil lässt sich das Verhalten des Beschuldigten – wie von ihm eingestanden (vgl. Beschuldigter: Protokoll, S. 43) – vielmehr mit einem zu jener Zeit «höheren Trieb» erklären.