Strafanzeige es zu rechtfertigen versucht –, dass die Berührung im Schlaf oder zumindest sonst wie nicht absichtlich oder unwillentlich erfolgt wäre, ist nicht nachvollziehbar, weshalb er derart reagiert hätte und sich unter diesen Umständen hätte schämen sollen. Auch hat der Beschuldigte sein Verhalten selber direkt mit seiner von ihm umschriebenen «Nähe-Distanz- Problematik» in Verbindung gebracht. Ein bloss unruhiger Schlaf erscheint vor dem gesamten Hintergrund denn auch wenig geeignet, bei einem zehnjährigen Jungen eine Reaktion wie die eingetretene hervorzurufen.