Mit diesen Aussagen stehen grundsätzlich diejenigen der Mutter F._____, die damals überdies auch ein sehr enges sowie positives Verhältnis zum Beschuldigten gehabt hat, sowie des Beschuldigten im Einklang. Mithin hat F._____ dem Beschuldigten an jenem Morgen telefoniert und dies erzählt. Sie hat die Schilderung von D._____ entsprechend ernst genommen, wonach der Beschuldigte ihn am «Schnäbeli» angefasst habe. Anlässlich der ein paar Tage später stattgefundenen «Aussprache» hat sich der Beschuldigte entschuldigt und versichert, den Vorfall mit seiner Psychologin aufarbeiten zu wollen. Auch die Reaktion des Beschuldigten passt dazu. Wäre es nämlich so – wie der Beschuldigte nach erfolgter