Er habe sich recht geschämt und den Fall mit seiner Psychologin aufarbeiten wollen (UA act. 379). In der Folge sagte der Beschuldigte, er habe sich entschuldigt, da D._____ es so empfunden habe (UA act. 380). Weiter sagte er aus, dass er D._____ glaube, wenn dieser das gesagt habe, dass er, der Beschuldigte, aber auf keinen Fall mit einer sexuellen Absicht in die Unterhosen habe fassen wollen (UA act. 380).