2.4.5. Der Beschuldigte bestätigte, dass F._____ ihn kontaktiert habe, da D._____ ihr gesagt habe, dass er, der Beschuldigte, ihn am «Schnäbeli» angefasst habe (VA act. 95; UA act. 357; Protokoll, S. 41). Er sagte weiter aus, dass er sich an der «Aussprache» ein paar Tage nach dem angeklagten Vorfall «nicht für etwas Sexuelles» entschuldigt habe und an seiner «Nähe-Distanz-Problematik» arbeiten werde (UA act. 358 f.). Er habe sich für die Umstände (UA act. 379) bzw. «das ganze Theater» entschuldigt (VA act. 96). Er habe sich recht geschämt und den Fall mit seiner Psychologin aufarbeiten wollen (UA act. 379).