Protokoll, S. 31 f.). Der Beschuldigte sei zusammengekauert sowie mit dem Kopf nach unten auf dem Stuhl gesessen und habe sich wie ein Beschuldigter benommen (H._____: UA act. 299). E._____ hat bestätigt, dass F._____ sie für ein Treffen angerufen und dabei erzählt habe, dass der Beschuldigte D._____ zwischen den Beinen berührt habe und die Hosen herunterzuziehen versucht habe (UA act. 215 ff.). Weiter sagte E._____, dass der Beschuldigte gesagt habe, falls das wirklich passiert sei, dann tue es ihm leid (UA act. 217). E._____ sagte weiter aus, dass sie in der fraglichen Nacht ein «Schütteln» bzw. eine Bewegung sowie das Weggehen von D._____ mitbekommen habe (UA act. 216).