Neben einer starken Verblassungstendenz können vor diesem Hintergrund weder Sekundäreinflüsse noch auto- und/oder fremdsuggestive Prozesse nicht nur nicht ausgeschlossen werden, sondern drängen sich geradezu als wahrscheinlich auf (siehe dazu allgemein vorstehend). Damit sind die Aussagen von D._____ einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer Überprüfung des Wahrheitsgehalts nicht mehr bzw. nur derart beschränkt zugänglich, als dass ausgehend von der Nullhypothese keine Verurteilung erfolgen kann. Offensichtlich ist auch eine Konstanzanalyse und ein Qualitätsstrukturvergleich nicht zielführend, könnten sich doch auch diese nur auf die protokollierten und einer