D._____ ist nicht in (psychologischer oder psychiatrischer) Therapie gewesen (UA act. 268; Protokoll, S. 21). Er gab aber an, eine Woche bis zwei Wochen vor der Einvernahme vom 24. Februar 2021 mit guten Kollegen über den Vorfall gesprochen zu haben (UA act. 268). Bereits am Morgen nach dem vorgeworfenen Übergriff habe er es der Familie erzählt und es sei besprochen worden (UA act. 253, 266, 268; Protokoll, S. 20, S. 24) und nach der erfolgten Strafanzeige «im Umriss» (UA act. 269). Mithin wurden die vorgeworfenen Sexualdelikte inner- und ausserfamiliär teilweise intensiv thematisiert und besprochen.