_ habe die Hand des Beschuldigten weggestossen. Der Beschuldigte habe mit seiner Hand unter die Kleider von D._____ an dessen nackten Penis gefasst, wobei er Auf- und Abbewegungen gemacht habe. Als der Beschuldigte versucht habe, D._____ die Hosen herunterzuziehen, sei D._____ in sein Bett gegangen. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch und bringt im Wesentlichen dagegen vor, es mangle am objektiven Tatbestand, da es sich um ambivalente Handlungen handle, aber auch am subjektiven Tatbestand.