__ als schwer dysfunktional bezeichneten Familiensituation (UA act. 97) zu würdigen sind, lässt sich doch nicht ganz von der Hand weisen, dass A._____ den Beschuldigten – neben der Mutter F._____ – zumindest für einen Teil seiner Entwicklung mitverantwortlich zu machen scheint (vgl. vorstehend zur Möglichkeit von autosuggestiven Prozessen bei schlechtem psychischem Befinden).