gemacht habe (UA act. 145). Oder dass A._____ auf Befragung zu den Vorwürfen geantwortet hat, dass alles mit der Freundschaft zwischen seiner Mutter und dem Beschuldigten begonnen habe (UA act. 162). Es geht sogar so weit, dass F._____ ausgesagt hat, A._____ habe ihr aus Wut auch schon gesagt, der Beschuldigte hätte ihn betatscht, um später wiederum zu relativieren, dies habe er nur gesagt, um sie zu verletzen oder es sei der Aufmerksamkeit wegen gewesen (UA act. 311). Wenn auch diese Aussagen im Kontext einer vom Therapeuten von A._____ als schwer dysfunktional bezeichneten Familiensituation (UA act. 97) zu würdigen sind, lässt sich doch nicht ganz von der Hand weisen, dass A.__