2.3.7. Wenn sich auch nicht direkt ein Motiv ableiten lässt, so ist das Verhältnis bzw. die Beziehung zwischen A._____ und dem Beschuldigten zu berücksichtigen. Sowohl von der Mutter F._____ sowie vom Vater H._____ wurde die Beziehung von A._____ zum Beschuldigten als (sehr) gut beschrieben. Es war sogar von Begeisterung, vom besten Freund, von Konkurrenzkampf oder auch Eifersucht die Rede (F._____: UA act. 311, 324; H._____: UA act. 282, 292, 294 f.). Auffallend erscheint vor diesem Hintergrund demgegenüber, dass A._____ den Beschuldigten in seinen Aussagen von Anfang an mit Negativem in Verbindung bringt.