Urteil des Bundesgerichts 6B_317/2024 vom 5. August 2024 E. 6.1). Vor diesem Hintergrund wäre die sachgerechte Durchführung der primären Einvernahme von A._____ im Pubertätsalter und seine Dokumentation von entscheidender Bedeutung gewesen. Was in dieser Phase versäumt wird, ist später auch mit noch so ausgefeilter psy- chologisch-psychiatrischer Methodik nicht mehr aufzuholen (DITTMANN, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, in: Plädoyer 2/1997, S. 35; vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_760/2010 vom 13. Dezember 2010 E. 2.4.1).