2.3.4. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Übergriffe sollen sich gemäss Anklage im Februar 2011 sowie Mai 2011 bzw. eventuell Mai 2012 zugetragen haben, als A._____ 14 bzw. 15 Jahre alt gewesen und mitten in der Pubertät gestanden sei. A._____ liess über seine Vertreterin am 18. März 2019 Strafanzeige wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und Unterlassung der Fürsorgepflicht einreichen. Erstmals -7-