2.3.3. Das Konzept einer «allgemeinen Glaubwürdigkeit» wird in der Aussagepsychologie als wenig brauchbar bewertet. Weitaus bedeutender für die Wahrheitsfindung als die allgemeine Glaubwürdigkeit ist die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage. Dabei wird die konkrete Aussage durch methodische Analyse ihres Inhalts (Vorhandensein von Realitätskriterien, Fehlen von Fantasiesignalen) darauf überprüft, ob die auf ein bestimmtes Geschehen bezogenen Angaben einem tatsächlichen Erleben der befragten Person entspringen (vgl. zum Ganzen: BGE 147 IV 534 E. 2.3.3; BGE 133 I 33 E. 4.3).