Überdies habe der damals betrunkene Beschuldigte vermutlich am 12./13. Mai 2011, eventuell am 12./13. Mai 2012, nach dem Ausgang im Gästebett von F._____ geschlafen. Um ca. 02:00 Uhr oder 03:00 Uhr sei er mit einer Unterhose bekleidet vor das Bett des damals knapp noch 14- bzw. 15-jährigen A._____ gestanden, habe seine Unterhose ausgezogen und habe sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf A._____ gelegt. Er habe den mit einer Pyjamahose sowie Boxershorts bekleideten A._____ von hinten gepackt, in sexueller Erregung sein entblösstes Glied an ihm gerieben, Stossbewegungen gemacht und versucht, A._____ mit seinem erigierten Glied anal zu penetrieren, wobei er gestöhnt habe.