3.3. Mit Anschlussberufungserklärung vom 30. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Schuldsprüche wegen versuchter sexueller Nötigung sowie sexueller Handlungen mit einem Kind zum Nachteil von A._____ und eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. 3.4. Vorgängig zur Berufungsverhandlung reichten der Beschuldigte am 9. Januar 2024 eine schriftliche Berufungsbegründung und die Staatsanwaltschaft am 31. Januar 2024 eine schriftliche Anschlussberufungsbegründung ein. 3.5. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 31. Januar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten. -3-